
Klasse B
B197 (Automatik-Ausbildung mit Schaltkompetenz)
Was ist B197?
Die Beschränkung auf Automatik (B78) entfällt, wenn in der Ausbildung eine Schaltkompetenz nachgewiesen wird.
Nachweis:
Mind. 10 Fahrstunden auf Schaltwagen + 15-minütige Testfahrt in der Fahrschule (keine TÜV-Prüfung erforderlich).
Vorteil:
Die praktische Ausbildung und auch die Prüfung darf auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe erfolgen. Nach bestandener Prüfung darfst du auch Schaltwagen fahren.
Klasse B
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Start:
Ausbildung bereits ab 16½ möglich
Prüfung:
Theorie: 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag
Praxis: 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag
Begleitperson:
Muss mind. 30 Jahre alt und seit mind. 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein. Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister erlaubt.
Fahren:
Ist nur mit eingetragener Begleitung in Deutschland erlaubt (Fahrten in andere Ländern prüfen).
Klasse BE
Klasse BE – Anhänger
Zug:
Pkw (B) + Anhänger über 750 kg zG; Fahrzeugkombination über 3.500 kg und bis 7.000 kg zG.
Mindestalter:
wie Klasse B (18 bzw. 17 mit BF17)
Theorie: keine zusätzliche Theorieprüfung
Praxis:
Übungsstunden + Sonderfahrten, praktische Prüfung erforderlich.
Alternative: B96 (Schlüsselzahl) bis 4.250 kg zG, Kurs ohne Prüfung

