F.A.Q.
Häufig gestellte Fragen
Für den Führerscheinantrag, den du bei der Behörde einreichen müsst, brauchst du folgende Unterlagen:
1. Ein Passbild (aktuell und biometrisch)
2. Einen Sehtest (vom Optiker oder Augenarzt)
3. Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort oder einen Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.
Diese Nachweise werden nicht benötigt, wenn du bereits einen Führerschein besitzt.
4. Einen gültigen Personalausweis/ Reisepass
5. Unsere Fahrschulnummer: 120 1000 226
6. Kopie vom Personalausweis der Begleitperson (nur bei BF17)
7. Kopie vom Führerschein der Begleitperson (nur bei BF17)
8. Karteikartenauszug von der Führerscheinstelle, die den Führerschein der Begleitperson ausgestellt hat (nur bei BF17)
Deinen Führerschein beantragst du bei der
Fahrerlaubnisbehörde, wo du deinen Wohnsitz hast.
Zuständige Fahrerlaubnisbehörde, bei Wohnsitz in München:
Kreisverwaltungsreferat München
Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Str. 19 – 21
81373 München
Zuständige Fahrerlaubnisbehörde, bei Wohnsitz im Landkreis München, z.B. Gräfelfing, Planegg, Martinsried:
Landratsamt München
Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4
85630 Grasbrunn – Neukeferloh
Zuständige Fahrerlaubnisbehörde, bei Wohnsitz im Landkreis Starnberg, z.B. Krailling, Gauting:
Landratsamt Starnberg
Führerscheinstelle
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Beim Ersterwerb einer Führerscheinklasse müssen grundsätzlich 12 Theoriestunden (Grundstoff) und je nach Führerscheinklasse zusätzlich noch 2 (Klasse B) bzw. 4 (Klasse A) klassenspezifische Theoriestunden absolviert werden. Für die Erweiterung einer Führerscheinklasse (z.B. Vorbesitz Klasse B und Erwerb Klasse A) müssen dann nur noch 6 Theoriestunden (Grundstoff) absolviert werden.
In der praktischen Ausbildung müssen nach der Grundausbildung noch zusätzlich 12 Sonderfahrten absolviert werden: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten. Bei der Führerscheinklasse BE sind es hingegen nur noch 5 Sonderfahren: 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt. Die tatsächliche Anzahl der Fahrstunden im Rahmen der Grundausbildung hängt bei allen Führerscheinklassen von den individuellen Fortschritten des Fahrschülers ab.
Überlandfahrten:
Fahrten auf Landstraßen, um z.B. Überholmanöver bei höheren Geschwindigkeiten und das Verhalten in unterschiedlichen Verkehrssituationen zu üben.
Autobahnfahrten:
Fahrten auf der Autobahn, bei denen z.B. das Auf- und Abfahren und der Spurwechsel bei hohen Geschwindigkeiten erlernt wird.
Nachtfahrten:
Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit, um z.B. den Umgang mit der Fahrzeugbeleuchtung und den Einsatz des Fernlichts zu erproben.
Du kannst dich online über unsere Homepage anmelden oder in unsere Fahrschule kommen und dich dort persönlich anmelden. Wenn du noch minderjährig bist, kannst du einen Erziehungsberechtigen zur Anmeldung mitbringen, damit dieser den Ausbildungsvertrag unterschreiben kann. Falls dies nicht möglich ist, können wir dir auch eine Einverständniserklärung mitgeben, die du uns unterschrieben wieder mitbringst.
Mit 16,5 Jahren kannst du dich in der Fahrschule und bei der Führerscheinstelle für den Erwerb des Führerscheins anmelden. 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du frühestens deine Theorieprüfung ablegen und 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag darfst du die praktische Prüfung ablegen. Fahren darfst du aber dennoch erst ab deinem 17. Geburtstag.