Zur Führerscheinklasse A2 gehören Krafträder mit einer Motorleistung bis 35 kW (48 PS), wobei das Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg betragen darf.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung – Theorie:
12 x Grundstoff (bei Erweiterung: 6 x Grundstoff) und zusätzlich 4 x Zusatzstoff
Theorieprüfung: ja
Ausbildung – Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt). Zusätzlich sind noch 12 Sonderfahrten zu absolvieren (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten).
Praktische Prüfung: ja; Dauer mind. 45 Min.
Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A:
Theorieunterricht: Kein Theorieunterricht, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1.
Theorieprüfung: Nein, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1.
Praxis: Keine praktische Ausbildung, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zum Bestehen der Prüfung besitzt. Besitzt der Bewerber die Führerscheinklasse A1 oder A2 nicht mindestens seit zwei Jahren, muss er 6 Sonderfahren absolvieren (3 Überland-, 2 Autobahn und 1 Nachtfahrt).
Praktische Prüfung: Dauer ca. 40 Min. (bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1)