Fahrschule Kaiser

Motorrad Klasse AM

Dein Weg zum Führerschein

Mit der Führerscheinklasse AM dürfen Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge oder auch zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bbH von max. 45 km/h gefahren werden. Die Nenndauerleistung bei einer elektrischen Antribesmaschine darf höchstens 4 kw betragen und bei einem Verbrennungsmotor darf der Hubraum 50 cm3 nicht überschreiten. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien) betragen.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klasse

Mindestalter:15 Jahre

Ausbildung – Theorie:
12 x Grundstoff (bei Erweiterung: 6 x Grundstoff) und zusätzlich 2 x Zusatzstoff

Ausbildung – Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Theorieprüfung: ja

Praktische Prüfung: ja; Dauer mind. 45 Min. (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)  

Gut zu wissen:
Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 cm3 Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.