Allg. Geschäftsbedingungen für Fahrschulen
Empfohlen von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
1 Bestandteil der Ausbildung
spätestens 6 Werktage vor der Prüfung, fällig.
zeit zu seinen Lasten.
Die Fahrausbildung umfasst den theoretischen und
Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer
praktischen Fahrunterricht.
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der
nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann
Forderungen
als ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3).
Schriftlicher Ausbildungsvertrag
Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahr-
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungs-
schule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung
Ausfallentschädigung
vertrages.
und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen
Die Ausfallentschädigung für die vom Schüler nicht wahrge-
verweigern.
nommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle die volle
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Höhe des Fahrstundenentgelts.
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden
Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Aus-
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden
bildung
gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen
sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
Das Entgelt für eine eventuell erforderliche weitere theore-
beruhendenen Rechtsverordnungen, namentlich der
Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt.
tische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben
8 Ausschluss vom Unterricht
Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen,
zu entrichten.
die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:
5 Kündigung des Vertrages
Beendigung der Ausbildung
a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen be-
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaub-
rauschenden Mitteln steht;
nisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit
der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden:
b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet
Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbil-
sind.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahr-
dungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für
die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte
schüler
Ausfallentschädigung
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb
der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach
Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Aufallentschädi-
von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung be-
§ 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der
gung die volle Höhe des Fahrstundenentgelts zu entrichten.
ginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund
Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden
unterbricht,
Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.
sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrer-
laubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht
Eignungsmängel des Fahrschülers
9 Behandlung von Ausbildungs-
bestanden hat,
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus,
gerät von Fahrzeugen
dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen
geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaub-
des Fahrlehrers verstößt.
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der
nis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule
Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonsti-
Textform der Kündigung
Ziffer 6 anzuwenden.
gen Anschauungsmaterials verpflichtet.
Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam,
wenn sie in Textform erfolgt.
2 Entgelte, Preisaushang
10 Bedienung und Inbetriebnahme
von Lehrfahrzeugen
6 Entgelte bei Vertragskündigung
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule
Entgelte haben den durch Aushang in der
bedient oder in Betrieb gesetzt werden.
Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und
Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.
Zuwiederhandlungen können Strafverfolgungen und Schadens-
eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung.
ersatzpflicht zur Folge haben.
3 Grundbetrag und Leistungen
Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahr-
a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:
Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der
Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die
schüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahr-
Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche
Kraftradausbildung
schule veranlasst zu sein (siehe Ziff. 5), steht der Fahrschule
Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung
Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung.
folgenes Entgelt zu:
zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, so muss der Fahr-
Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertrags-
schüler unverzüglich (geeignete Stellen) anhalten, den Motor
der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt,
abstellen und auf den Fahrlehrer warten.
schluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung
den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teil-
Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen.
grundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des
erfolgt;
Beim Verlassen des Fahrzeuges hat er dieses ordnungemäß
Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der
abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer
theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines
Prüfung ist unzulässig.
Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen
11 Abschluss der Ausbildung
theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
Entgelt für Fahrstunden und Leistungen
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absol-
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie
b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten
vierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln
4überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kentnisse
Dauer werden abgegolten:
der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen
und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt
Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich
Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
(§ 29 FahrlG). Deshalbt entscheidet der Fahrlehrer nach pflicht-
der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des prak-
d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absol-
gemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung
vierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorge-
tischen Fahrunterrichts.
(§ 6 FahrschAusbO).
schrieben theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt,
Absage von
aber vor deren Abschluss;
Anmeldung zur Prüfung
e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Ab-
Fahrstunden/Benachrichtiungsfrist
schluss der theoretischen Ausbildung erfolgt.
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung
Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht
des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich.
einhalten, so ist der Fahrlehrer unverzüglich zu verstän-
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur
digen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht
ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht
Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und ver-
mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin
angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahr-
auslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.
abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallent-
Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil
schädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene
12 Gerichtsstand
er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule
Fahrstunden in Höhe des vollen Fahrstundenentgelts
veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht
zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im
zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich
Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
geringerer Höhe enstanden.
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist
7 Einhaltung vereinbarter
der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
Termine
Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Lei-
nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
stungen
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen,
c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung
13 Hinweis
dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen.
werden abgegolten:
Fahrstunden gebinnen und enden grundsätzlich an der Fahr-
Aus Gründen der besseren Lebasrkeit wurde in diesem Text auf
schule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen,
Die theoretische und praktische Prüfungsvorstellung
die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprach-
wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berech-
einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungs-
formen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten
net. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahr-
prüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag
gleichermaßen für beiderlei Geschlechter.
stunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen
vereinbart, erhoben.
Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzu-
holen oder gutzuschreiben.
4 Zahlungsbedingungen
Wartezeiten bei Verspätung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grund-
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so
betrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Ent-
braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der Fahr-
gelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag
für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell
schüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen
Stand: 01/2018
Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungs-
verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren