Fahrschule Kaiser

Motorrad Klasse AM

Ihr Weg zum Führerschein

Motorrad Klasse AM

KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE 
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: 
Alter:15 Jahre
Ausbildung:
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Prüfung:
Theorieprüfung
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung
Dauer mindestens 45 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)  
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Weitere Informationen:
Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
Als Kleinkrafträder gelten auch
Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.