
PKW Klasse B78
Mit der Schlüsselzahl 78 darfst du nach bestandener Führerscheinprüfung nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Ausbildung – Theorie:
12 x Grundstoff (bei Erweiterung: 6 x Grundstoff) und zusätzlich 2 x Zusatzstoff
Theorieprüfung: ja
Ausbildung – Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) und zusätzlich 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten).
Praktische Prüfung: ja, Dauer mind. 55 Min.